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Rechtlicher Hintergrund

Die europäische Richtlinie "über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" zielt auf die Erschließung der erheblichen Potenziale zur Energieeinsparung im Gebäudebestand in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Die Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis zum 4. Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen. Wesentliche Neuerungen ergeben sich für Deutschland durch folgende Ansatzpunkte:

  • Wohngebäude: Einführung eines Energieausweises für Bestands- und Neubauobjekte, der bei jeder Vermietung und jedem Verkauf künftige Nutzer und Eigentümer über die Energieeffizienz informiert
  • Öffentliche Gebäude: Erstellung eines Energieausweises, der in Gebäuden mit Publikumsverkehr gut sichtbar ausgehängt wird. Hierbei soll auch der Energieverbrauch für die Bereiche Kühlung und Beleuchtung mit berücksichtigt werden.
  • Regelmäßige Inspektion von Klimatisierungssystemen

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 dem Gesetz zur Zweiten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt. Damit wurde der rechtliche Rahmen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig ist. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Energieeinsparverordnung ist Ende 2005 zu rechnen.

Dokumente zum Download:

Europäische Richtlinie "über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (130 kB)

Neufassung des Energieeinspargesetzes (Fassung vom 27.6.2007) (412 kB)












Das Projekt wird finanziell durch die Europäische Union , die Vattenfall Europe AG und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin unterstützt.